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   BSG, 13.11.1969 - 7 RKg 18/66   

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https://dejure.org/1969,2477
BSG, 13.11.1969 - 7 RKg 18/66 (https://dejure.org/1969,2477)
BSG, Entscheidung vom 13.11.1969 - 7 RKg 18/66 (https://dejure.org/1969,2477)
BSG, Entscheidung vom 13. November 1969 - 7 RKg 18/66 (https://dejure.org/1969,2477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abtretung des Kindergeldanspruchs - Erfüllung der Unterhaltspflicht - Auslegung der Abtretungserklärung - Kindergeldsverteilung - Zu berücksichtigtende Kinder

Papierfundstellen

  • BSGE 30, 135
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 08.03.1995 - 1 RK 12/94

    Erstattungsanspruch - Kieferorthopädie - Krankenkasse - Eigenanteil -

    Von der Regelung des § 19 Abs. 1 SGB V muß jedoch im Wege einer einschränkenden Auslegung (vgl dazu allgemein BSGE 30, 135, 137 = SozR 5 zu § 12 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) vom 14. April 1964; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 4. Aufl, S 377 ff) für den Kostenerstattungsanspruch des § 29 Abs. 2 aF bzw Abs. 3 nF SGB V eine Ausnahme zugelassen werden.
  • BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 22/80

    Anspruch eines Zählkindes auf die Auszahlung von Kindergeld; Auszahlung des

    Nach dem immer noch geltenden § 12 Abs. 4 BKGG i.d.F. des Einkommensteuerreformgesetzes (EStRG) vom 5. August 1974 (BGBl I, 1769, 1848; Neufassung unter Berücksichtigung der Auslegung des früheren § 12 Abs. 4 BKGG durch das Bundessozialgericht -BSG- in BSGE 30, 135) entfällt jedoch auf ein Zählkind kein Kindergeld.

    Diese gesetzlich geregelte Zuordnung des Kindergeldes, auch wenn es wegen eines Zählkindes erhöht ist, hat das BSG bereits in seinem Urteil vom 13. November 1969 (BSGE 30, 135 = SozR § 12 BKGG Nr. 5) als maßgebend für Abtretung und anderweitige Auszahlung erachtet.

  • BSG, 25.03.1982 - 10/8b RKg 17/80

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruches auf Kindergeld; Abtretung eines Teils

    Dies kann allerdings entgegen der Auffassung der Beklagten nicht damit begründet werden, daß § 12 Abs. 4 BKGG i.d.F. des Einkommensteuerreformgesetzes (EStRG) vom 5. August 1974 (BGBl I, 1769, 1848; Neufassung unter Berücksichtigung der Auslegung des früheren § 12 Abs. 4 BKGG durch das Bundessozialgericht -BSG- in BSGE 30, 135) für die Abtretung von Kindergeld immer noch gelte.

    Diese gesetzlich geregelte Zuordnung des Kindergeldes, auch wenn es durch ein Zählkind erhöht ist, hat das BSG bereits in seinem Urteil vom 13. November 1969 (BSGE 30, 135 = SozR § 12 BKGG Nr. 5) als maßgebend für Abtretung und anderweitige Auszahlung erachtet.

  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 18/92

    Zahlung von Sterbegeld - Tod des Versicherten im Ausland

    Deshalb ist die Ruhensregelung des § 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, selbst wenn sie - entgegen der Auffassung des Senats - ihrem Wortlaut nach auch den Sterbegeldanspruch erfassen sollte, im Hinblick auf den Zweck der Rechtsvorschrift restriktiv auszulegen (vgl. dazu BSGE 21, 133, 135; 30, 135, 137).
  • BVerwG, 15.09.1971 - V C 85.70

    Umfang der Anrechnung von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) im

    Deshalb bezweckt die nach dem Gleichheitsmaßstab gebildete Verteilungsregel des § 12 Abs. 4 BKGG, das Kindergeld allen Kindern des Berechtigten - insbesondere auch dem ersten Kind - gleichmäßig zukommen zu lassen (vgl. BSGE 30, 135 [BSG 13.11.1969 - 7 RKg 18/66] [137]).
  • BSG, 16.12.1971 - 7 RKg 11/68

    Unterhaltsanspruch eines Kindes - Kindergeldanteil - Anteilshöhe - Zählkind

    und beanstandet, daß das Berufungsgericht anteil abzüglich des dem Stiefvater des P° für diesen anteilig gewährten Kindergeldes errechnet hat° Im Hinblick auf das im Laufe des Revisionsverfahrens ergangene Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 15° November 1969 - 7 RKg 18/66 -.
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